iSFP Sanierungsfahrplan (ab)

1.650,00 

🏠 Energieberatung Wohngebäude (BAFA-gefördert)

🎯 Ziel:

  • Unterstützung bei Entscheidungen zur energetischen Verbesserung von Wohngebäuden

  • Für Eigentümer, Mieter, Pächter & Nießbrauchsberechtigte

📝 Antragstellung:

  • Antrag online beim BAFA stellen

  • EEE-Beraternummer erforderlich

📁 Erforderliche Unterlagen (nach Förderzusage):

  • Zuwendungsbescheid vom BAFA

  • Grundrisse, Schnitte des Gebäudes

  • Verbrauchsabrechnungen (Strom, Gas, Öl etc., 3 Jahre)

  • Letztes Schornsteinfegerprotokoll
    ➡️ Auch beim Vor-Ort-Termin übergebbar

💶 Förderhöhe (seit 07.08.2024):

  • 50 % Zuschuss auf das Beratungshonorar

  • Max. 650 € bei 1–2 Wohneinheiten

  • Max. 850 € ab 3 Wohneinheiten

⚖️ Rechtliches (ab 01.01.2025):

  • Vertragsabschluss nur wirksam nach Förderzusage

  • Leistungserbringung vor Bewilligung unzulässig

Kategorie:

Ziel:
Die Energieberatung unterstützt Eigentümer, Mieter, Pächter und Nießbrauchsberechtigte bei Entscheidungen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Wohngebäudes.

Ablauf:

  1. Antragstellung beim BAFA

    • Antrag wird online beim BAFA gestellt

    • Unsere Beraternummer ist dafür erforderlich

  2. Unterlagen zur Beratung (nach Förderzusage):

    • BAFA-Zuwendungsbescheid

    • Grundrisse und Schnitte des Gebäudes

    • Energieabrechnungen der letzten 3 Jahre

    • Aktuelles Schornsteinfegerprotokoll
      (Unterlagen können auch beim Vor-Ort-Termin übergeben werden)

Kosten & Förderung (seit 07.08.2024):

  • Fördersatz: 50 % des Beratungshonorars

  • Max. Zuschuss:

    • 650 € bei 1–2 Wohneinheiten

    • 850 € ab 3 Wohneinheiten

Wichtig (rechtlich):
Ein Vertragsabschluss ist erst nach Förderzusage wirksam.
Ab 01.01.2025 ist eine Leistungserbringung vor der Bewilligung nicht mehr zulässig.

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