Ziel:
Die Energieberatung unterstützt Eigentümer, Mieter, Pächter und Nießbrauchsberechtigte bei Entscheidungen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Wohngebäudes.
Ablauf:
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Antragstellung beim BAFA
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Antrag wird online beim BAFA gestellt
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Unsere Beraternummer ist dafür erforderlich
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Unterlagen zur Beratung (nach Förderzusage):
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BAFA-Zuwendungsbescheid
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Grundrisse und Schnitte des Gebäudes
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Energieabrechnungen der letzten 3 Jahre
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Aktuelles Schornsteinfegerprotokoll
(Unterlagen können auch beim Vor-Ort-Termin übergeben werden)
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Kosten & Förderung (seit 07.08.2024):
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Fördersatz: 50 % des Beratungshonorars
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Max. Zuschuss:
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650 € bei 1–2 Wohneinheiten
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850 € ab 3 Wohneinheiten
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Wichtig (rechtlich):
Ein Vertragsabschluss ist erst nach Förderzusage wirksam.
Ab 01.01.2025 ist eine Leistungserbringung vor der Bewilligung nicht mehr zulässig.