Förderprogramm

Kälte- und Klimaanlagen

Ein Förderprogramm für gewerbliche Nutzer. Die geförderten Maßnahmen führen zu einer Steigerung der Energieeffizienz, einer Minderung des Kältebedarfs sowie einer Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase. Sie tragen zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bei. (lt. BAFA)

Kompressor Bitzer

Wofür gibt es Fördergeld?

Sie bekommen Fördergeld, wenn Sie Ihre Kälte- oder Klimaanlage sparsamer machen. Das gilt nur für Anlagen mit umweltfreundlichem Kältemittel (nicht halogeniert). Auch neue Teile wie Wärmepumpen zur Nutzung von Abwärme oder Speicher können gefördert werden – wenn dadurch weniger Energie verbraucht wird. Das Geld gibt es für neue Anlagen, für Umbauten und für Verbesserungen an kleinen Anlagen.

In diesem Förderprogramm sind Split- und Multisplit-Klimageräte nicht förderfähig und Privatpersonen nicht antragsberechtigt.

 
Kälteverbundanlage Verdichter

Wer kann einen Antrag stellen?

Unternehmen, Städte und Gemeinden, Schulen, Hochschulen, Krankenhäuser, gemeinnützige Vereine und Kirchen. Es ist egal, ob sie mit ihrer Arbeit Geld verdienen oder nicht.

Privatpersonen dürfen keinen Antrag stellen.

Auch Bundesländer und ihre Einrichtungen nicht.

Der Antragsteller muss das Grundstück besitzen, pachten oder mieten – oder von dem Besitzer beauftragt sein.

Kälteanlagen Aggregat

Wie wird die Förderung beantragt?

Die Förderung gibt es nur, wenn Sie vorher einen Antrag stellen.
Der Antrag muss online über ein Formular beim BAFA gemacht werden.

Im Formular werden technische Daten zur Kälteanlage abgefragt – zum Beispiel die Kälteleistung oder die Leistung von Verdichter und Speicher.

Welche Werte wichtig sind und welche Bedingungen gelten, steht im Merkblatt vom BAFA.

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